Erbrecht - Rechtsanwalt für Testament Erbrecht Errichtung Erbschaftssteuer Erbschein Pflichtteil

Anwalt SymbolbildWohl keine Rechtsecke hat mehr Geschwister zu Todfeinden werden lassen, Familien für immer entzweit und Rechtsanwälte gutes Geld verdienen lassen wie das Erbrecht.

Dabei muss gesagt werden, dass das deutsche Erbrecht wohl eines der durchdachtesten, vielleicht das durchdachteste überhaupt weltweit, ist.

Es berücksichtigt sogar die "niederen Instinkte" der Menschen wie z. B. die Rachsucht oder in Richtung Nötigung gehende Versuche das Erbrecht als Druckmittel für Erziehungsmassnahmen einzusetzen.

Wer hat noch nicht einmal jemanden damit drohen hören, dass irgendjemand "enterbt" werden wird? Womit ja gesagt werden soll, dass jemand nach dem Tod eines Erblassers nichts, absolut nichts, erhalten soll, also total leer ausgehen soll.

Per Testament kann zwar jemand tatsächlich vom Erbe ausgeschlossen werden, einem so "Enterbten" den Geldhahn total zuzudrehen gelingt aber auch per Testament oder Vermächtnis nicht.

Einem so vom Erbe Ausgeschlossenen verbleibt dann immer noch die Hälfte dessen, was er erhalten hätte, gäbe es da kein Testament und er wäre regulärer Erbe geworden, so wie es das Gesetz vorsieht, wenn ein Erblasser bis zu seinem Ableben nichts dazu geregelt hat, wie es mit seinem Besitz nach seinem Tod weitergehen soll.

Diese Hälfte die einem "Enterbten" auch nach anders lautender testamentarischer Verfügung zusteht ist jedoch lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch, der gegen die tatsächlichen Erben durchgesetzt, wenn diese nicht freiwillig zahlen, eingeklagt werden muss.

Jemanden tatsächlich vom Erbe auszuschliessen, zu verhindern, dass er am Tod eines Erblassers oder einer Erblasserin finanziell partizipiert ist möglich, allerdings hat der Gesetzgeber hier klugerweise die Latte sehr hoch gehängt.

Es muss schon viel passiert sein, damit dies möglich ist.

Wobei "viel passiert sein" so zu interpretieren ist, dass ein Erbberechigter dem Erblasser z. B. nachweisbar nach dem Leben getrachtet hat oder ihn z. B. schwerst misshandelt hat. Die blosse Behauptung genügt nicht.

Das deutsche Erbrecht auszutricksen, um jemanden leer ausgehen zu lassen, ist also so leicht nicht. Es sind schon einige Anstrengungen notwendig das Erbe "verschwinden" zu lassen oder zu mindern.

Das kann z. B. durch Verschenken geschehen. Wissen Erbberechtige (wozu auch in diesem Fall Pflichtteilsberechtigte zählen) was und vor allem wem verschenkt wurde, sind diese Schenkungen bis zu 10 Jahren angreifbar, wenn dadurch das Erbe eines Dritten geschmälert wurde. Allerdings kann heute nicht mehr der Gesamtwert des Verschenkten angegriffen werden, es erfolgt ein progressiver Abbauch von jährlich 10%. Nach einem Jahr sind also nur noch 90% angreifbar, nach 9 Jahren nur noch lediglich 10%.

Wissen die Erben nicht wohin das Geld gegangen ist, ist es halt weg.

Interessiert? Ihr Anwalt kann Ihnen dazu mehr sagen!

Ist es also notwendig sich bereits zu Lebzeiten zum Erbrecht schlau zu machen?

Für jemanden der nichts zu hinterlassen hat oder nichts als Schulden hinterlässt sicherlich nicht. Da sind die, welche nach deutschem Recht automatisch Erben werden, gut beraten sich schnellstmöglich zum Erbrecht schlau zu machen. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen, ab Kenntnis eines Todesfalls, beim Nachlassgericht das Erbe ausschlägt wird Erbe, manchmal auch lediglich von einem grossen Haufen von Schulden.

Dies dann zu regulieren, zu revidieren, ist zwar in vielen Fällen noch möglich, ist oft aber jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Es ist aber auch bei grösseren und grossen Vermögen schon erstaunlich wie wenig sich die Besitzer dieser Vermögen zu Lebzeiten Gedanken darüber machen, wie es nach ihrem Tod weitergeht. Es mag daran liegen, dass sich das Beschäftigen mit Thema Tod einfach nur, weil unangenehm, immer wieder in die Zukunft verschoben wird. Anderen scheint es aber auch, nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ völlig gleichgültig zu sein, wenn und wie sich die Erben später um das Erbe „kloppen“

Es ist aber auch bei vorsorglich getroffenen Regelungen, z. B. per Testament“, erstaunlich, wie undurchdacht letztendlich manche dieser dann gefundenen Regelungen sind.