Strafrecht - Rechtsanwalt für Strafverfahren und Strafprozess

Anwalt SymbolbildJeder kann irgendwann in den Focus des Strafrechts gelangen. Niemand sollte sich auf der Aussage ausruhen, dass er ja nichts zu verbergen habe. Gerade bei der Sammelwut von Informationen, welche immer mehr zunimmt, kann jeder ganz schnell in den Focus der Strafermittlungsbehörden geraten.

Da werden Telefone abgehört, Emailverkehr mitgelesen, in sozialen Netzwerken mitgelesen und mitprotokolliert.

Von Strafrecht her gedeckt, aber immer auch im Sinne des Strafrechts gehandhabt?

Wissen Sie so genau was in Ihrem Bekanntenkreis jeder so treibt? Was jeder so treibt, mit dem Sie telefonieren? Mit dem Sie Mails tauschen? Mit dem Sie in sozialen Netzwerken, in denen das ja mit den "Freundschaften" oft ganz schnell geht, so befreundet sind?

Es muss nur irgendjemand in Ihrem Bekanntenkreis verdächtig sein, was auch völlig zu unrecht so sein kann, und schon gehören Sie zu dem Kreis der Menschen, die es zu beobachten gilt.

Und schon wären wir im Strafrecht.

Wenn Sie jetzt anfangen Ihren Bekanntenkreis kritisch zu durchforsten, darauf, wer für Sie kritisch sein könnte, ist die Saat des verbreiteten Misstrauens aufgegangen. In einem tatsächlichen Rechtsstaat sollte so etwas nicht aufkommen; also läuft mittlerweile etwas offensichtlich arg schief.

Was also sollte im Strafrecht, in strafrechtlicher Hinsicht also jedermann zumindest bekannt sein?

Heute knackt es nicht mehr in der Leitung, wenn Ihr Telefon abgehört wird, es hockt auch niemand mehr mit Pfannkuchen auf den Ohren da und hört Ihre Gespräche live mit.

Obwohl jeder, der für einen Zeitraum X abgehört wurde, nach Beendigung der Aktion l.t. Gesetz darüber informiert werden müsste, dass er abgehört wurde, dürfte das in der Realität wohl oft eher der Fall sein. Wie soll ein Betroffener auch je erfahren, dass er abgehört wurde?

Wenn Sie also schon einmal, ohne es zu wissen, Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen gewesen sein sollten, diese dann beendet werden, haben Sie vom Strafrecht her nichts mehr viel zu befürchten.

Was aber, wenn die Strafverfolgungsbehörden etwas sehen, was sich einen "begründeten" Verdacht nennt?

Dann kann es Ihnen ganz schnell passieren, dass die Polizei morgen um 6 Uhr 05 bei Ihnen vor der Tür steht. Wenn die dann noch klingeln und höflich um Einlass bitten sind Sie ein Glückspilz. Vielen wird die Tür eingetreten, vermummte Gestalten rennen ins Haus und schreien: "Polizei, Alles auf den Boden". Da kommt natürlich Freude auf, wenn man so aus dem Schlaf gerissen wird. Noch mehr Freude kommt auf, wenn das wegen irgendetwas geschieht, mit dem Sie nachweislich nichts zu tun haben. Aber das stellt sich dann ja leider erst später heraus.

Welche Möglichkeiten bietet mir das Strafrecht?

Das werden sich in einer solchen Situation, nach dem einigermassen Klar werden im Kopf, viele fragen.

Viel können Sie nicht tun, nur hoffen. Wer erreicht schon morgens um sechs seinen Rechtsanwalt, der dann schnell vor Ort sein könnte?

Was Sie tun können ist, dagegen zu protestieren, dass die Polizei in Ihren Papieren rumschnüffelt, diese liest. Einpacken darf die Polizei diese, Lesen und Auswerten ist Sache der Staatsanwaltschaft.

Überhaupt haben Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren im Sinne des Strafrechts ohne anwaltliche Vertretung wenig zu sagen und zu verlangen. Sie dürfen nicht in die Akten hineinsehen, sind also ohne Anwalt immer in sowas wie im Tal der Ahnungslosen. Jeder in das Strafverfahren Involvierte weiss mehr als Sie, was sich am Ende selten als Vorteil für Sie herausstellt, egal, ob es sich jetzt um ein noch relativ "ungefährliches" Bussgeldverfahren handelt, egal ob es sich z. B. um schon etwas Gravierenderes handelt wir z. B. eine Fahrerflucht, womit wir im Verkehrsstrafrecht wären, oder Steuerhinterziehung oder etwas was schon in Richtung eines Verbrechens geht.

Was also zum Strafrecht bekannt sein sollte ist zumindest: Wenn die Polizei morgen in aller Frühe die Tür eintritt: Ruhig verhalten, zu nichts (auch, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben) etwas sagen und einen Anwalt einschalten.

Wenn man von Seiten der Strafverfolgungsbehörden mit einem Vorwurf an Sie herantreten sollte: Ruhig bleiben, abwarten und anhören, was man Ihnen vorwirft, erst einmal besser nichts sagen und dann entscheiden, ob es angebracht wäre einen Anwalt zu beauftragen, der dann für Sie spricht.