Verkehrsrecht - Rechtsanwalt für Verkehr

Was ist beim Verkehrsrecht wichtig zu wissen?

Anwalt SymbolbildZum Verkehrsrecht gehört alles was mit der Fortbewegung im öffentlichen Raum (auf dem Boden) direkt oder indirekt zu tun hat, ganz egal, ob sie sich mit einem LKW bewegen oder Fussgänger sind. Alle Arten der Fortbewegung zwischen diesen beiden Extremen fallen unter das Verkehrsrecht.

Verstösse gegen verkehrsrechtliche Normen werden vom Staat sanktioniert.

Für jeden der sich im Strassenverkehr bewegt sollte es zumindest wichtig sein zu wissen, was beim Verkehrsrecht in den Bereich Ordnungswidrigkeiten und was in den strafrechtlichen Bereich fallen könnte.

Mal als Beispiel: die Fahrerflucht. Wenn nicht gerade gravierende Gründe vorliegen, wie z. B., dass jemand besoffen ist und er fürchtet seinen Führerschein zu verlieren ist es allzu oft überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sich jemand, der an einem anderen Fahrzeug versehentlich einen kleinen Schaden verursacht hat, klammheimlich aus dem Staub macht, also im Sinne des Verkehrsrecht Fahrerflucht begeht.

Die verkehrsrechtlich, strafrechtlichen Sanktionen sind manchmal so erheblich, dass jeder es sich zweimal überlegen sollte, ob er nicht lieber versuchen sollte den Halter des beschädigten Fahrzeuges zu finden, wenn das nicht möglich ist, selbst die Polizei zu informieren.

Bei einem Schaden bis 600 Euro werden die Verfahren zur Unfallflucht meist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Bei einem Schaden bis 1300 Euro richten sich die Strafen nach dem Einkommen, das Flensburger Punktekonto erhöht sich um zwei Punkte und es droht ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.

Bei einem Sachschaden über 1300 Euro wird die Geldstrafe etwas erheblicher ausfallen, es gibt drei Pünktchen in Flensburg und es droht ebenfalls ein Fahrverbot.

Vorsicht: Bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen über drei Monaten droht zudem ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Vorsicht ist deshalb angebracht, weil das Gesetz bei Unfallflucht bis zu drei Jahren Gefängnis vorsieht. Das kann bei einem Unfall mit Personenschaden und einer Flucht vom Unfallort ganz schnell erreicht werden.

Letztendlich bleibt es aber auch bei der Unfallflucht eine Betrachtung und Beurteilung des Einzelfalls in Hinblick darauf wie die Strafe ausfällt.

Weiteres Verkehrsrecht

Zu den üblichen Vergehen, die lediglich mit Bussgeldbescheiden sanktioniert werden sind die Bekannten wie Falschparken, das Nichtmitführen von Fahrzeugpapieren und Führerschein, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Handy am Ohr, falsches Abbiegen, Vorfahrt nicht beachten, ohne Licht fahren etc.

Aber Vorsicht: Bei Bussgeldbescheiden ab Euro 60 und darüber gibt es einen Punkt in Flensburg.

Die nächste Stufe der Vergehen ist die welche mit Bussgeldbescheiden und Fahrverbot sanktioniert werden oder sanktioniert werden können, wobei es auch darauf ankommt, wie sehr Sie es in einzelnen Bereichen "übertrieben" haben.

Dazu gehört z. B: Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol am Steuer, Fahren unter dem Einfluss von Drogen jeder Art, Fahren ohne Führerschein, Fahren ohne Versicherungsschutz etc.

Einen Punkt in hohen Norden gibt es z. B. für das Überschreiten der Geschwindigkeit ab 21 Kmh, ungenügendem Abstand zum Vordermann ab 80 Kmh, Missachten von Ampeln, Fahren ohne Zulassung, falsche Bereifung, das Ignorieren von Park- und Halteverbot mit Behinderungen von Rettungsfahrzeugen.

Zwei Punkte gibt es z. B. für das Ignorieren eines Überholverbots, Trunkenheit am Steuer (über 0.5 Promille), erforderlichen Abstand nicht einhalten bei mehr als 130 auf dem Tacho, noch über die Ampel rauschen, wenn es mehr als eine Sekunde rot ist, Geisterfahrt auf der Autobahn, Fahrerflucht, zu schnell im Ort mit mehr als 31 Kmh.

Drei Punkte gibt es für Nötigung, Tötung, Körperverletzung (fahrlässig), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährliche Eingriffe (Gefährdung) in den Straßenverkehr, besoffen unterwegs und dann eine Sachbeschädigung verursachen, Vollrausch (über 1,1 Promille), Missbrauch von Kennzeichen.

Wichtig - Anwalt Hotline

Und zum Schluss, ganz wichtig (!) ist: IMMER eine Nummer einer Anwaltshotline im Kurzspeicher der Funke zu haben, einer Hotline, die möglichst sieben Tage die Woche, möglichst auch nachts erreichbar ist, damit Sie immer sofort einen Anwalt fragen können, wenn Sie mal ein eine Verkehrskontrolle geraten sollten, blasen sollen, gefragt werden, ob Sie mit einem Drogentest einverstanden sind.

Oder mal von der Polizei etwas härter angegangen werden, als dies eigentlich notwendig ist. Wenn Sie auf der anderen Seite einen Rechtsanwalt am Rohr haben, beruhigt das meist so manche aufgeladene Situation ungemein. Auf beiden Seiten.