Wettbewerbsrecht - Rechtsanwalt für Wettbewerb

Was ist das Wettbewerbsrecht?

Anwalt SymbolbildDas Wettbewerbsrecht (gewerblicher Rechtsschutz) soll den Umgang von Personen (auch Firmen) im geschäftlichen Verkehr regeln, die in einer wie auch immer gearteten Konkurrenz zueinander stehen.

Es soll also verhindert werden, dass sich jemand durch falsche Angebote, Vortäuschen, Lügen etc einen Vorteil im Wettbewerb verschaffen kann.

Dabei kann nur Unterlassung verlangen, wer mit einem sich wettbewerbsrechtlich unkorrekt Verhaltenden, wie oben bereits erwähnt, in irgendeinem Wettbewerb steht.

Ein Bäcker, der in seiner Strasse einen Schuster beobachtet, der, selbst in übelster Weise, gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstösst, kann diesen nicht abmahnen und Unterlassung verlangen.

Die Einzigen die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit jemandem stehen müssen, sind zugelassene Verbraucherschutzorganisationen wie z. B. die Wettbewerbszentrale.

Der übliche, rechtliche Weg im Wettbewerbsrecht ist zunächst die Abmahnung, mit Unterlassungserklärung und dem Verlangen eine Vertragsstrafe für den Fall der Wiederholung zu akzeptieren.

Wird nicht unterschrieben und akzeptiert, muss halt der ganz normale Rechtsweg mit Klage beschritten werden.

Teilweise spielt auch das Namens- Markenrecht ins Wettbewerbsrecht hinein.

Ist das Wettbewerbsrecht gerecht?

Ganz klares Nein. Es wird von denen mit grosser Kriegskasse oft bis zu Schmerzgrenze missbraucht und benachteiligt so die "Kleinen". Es gehört schon lange geändert, die Politik ignoriert die beinhaltenden Mängel jedoch souverän.

Das Grundgesetz sagt: Alle Menschen sind gleich zu behandeln. Sollen also auch alle dieselben rechtlichen Möglichkeiten haben.

Dem ist aber nicht so. Tatsächlich gibt es in Deutschland zwei Gruppen, welche ihre rechtlichen Möglichkeiten nahezu vollständig nutzen können. Die, welche über genügend Geldmittel verfügen und die, welche nichts haben und für alles Prozesskostenhilfe erhalten können. Gerade im Familienrecht wird das oft gnadenlos genutzt, um sich vor Gericht (symbolisch!) die Schädel einzuschlagen.

Also, noch einmal: Warum ist das Wettbewerbsrecht ungerecht? Warum lädt es zum Missbrauch geradezu ein?

Nehmen wir einmal an, dass ein Koloss wie z. B. die Telekom mit einem kleinen Telefonverkäufer aus der Fussgängerzone aneinander gerät, weil dieser irgendetwas vorführt, was nach Meinung der Telekom wettbewerbswidrig ist.

So, jetzt beauftragen die Ihre Anwälte, die formulieren eine Abmahnung, hängen an diese eine Unterlassungserklärung und ihre Kostennote dran. Öffnet jetzt der kleine Telefonverkäufer das Schreiben der Anwälte, wird er wohl kurz davor sein, dass ihn der Schlag trifft angesichts dessen was die Anwälte an Streitwert ansetzen und woraus sich ihre Kostennote berechnet. Das sind dann nicht selten sechsstellige Beträge im mittleren bis höheren Bereich. Dem kleinen Telefonverkäufer wird schnell klar werden, dass er möglicherweise einen Kleinkredit wird aufnehmen müssen, wenn er sich gegen den Koloss wehren will. Und ihm wird schnell klar, dass er bis ans Lebensende ruiniert sein könnte, wenn er ein Verfahren verlieren sollte.

Was ist daran ungerecht?

Das Wettbewerbsrecht orientiert sich in einem wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren an der Grösse des Verletzten, also dessen, der glaubt, dass ein anderer etwas tut, was gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs geht und was ihm deswegen schadet.

Würde jetzt, wieder z. B. ein Koloss wie die Telekom (ist auch gar nicht so realitätsfern), etwas unternehmen was gegen gegen die guten Sitten des Wettbewerbsrecht geht und damit den kleinen Telefonverkäufer schädigen und würde der sich überlegen gegen die Telekom vorzugehen könnte er, weil er ja ein Kleiner ist, keinesfalls einen sechsstelligen (die bei den Kolossen von den Gerichten i. d. R. auch bestätigt werden) ansetzen. Er könnte froh sein, wenn das Gericht ihm einen vierstelligen Streitwert zubilligt.

Klar müsste dem kleinen Telefonverkäufer aus der Fussgängerzone sein, dass man sich bei einem Koloss wie der Telekom möglicherweise über seine Abmahnung totlachen würde, er durch alle Instanzen gehen müsste, weil der Koloss auch im Falle des Unterliegens die entstandenen Kosten aus der Portokasse bezahlen würde.

Wer genügend Geld zum Streiten hat ist also klar im Vorteil. Und viele haben in der Vergangenheit etwas anerkannt und erkennen auch heute noch an, was nur als unrechtmässig bezeichnet werden kann, sie machten und machen nichts falsch, müssen aber unterlassen. Und haben am Ende noch die Kosten an der Backe.

Was hat es mit dem sogenannten Gerichtstourismus auf sich?

Im Wettbewerbsrecht gibt es den sogenannten Ort der Verletzung. Der kann, seit Internet, überall sein. Der Ort der Verletzung ist deshalb wichtig, weil an diesem Ort eine wettbewerbsrechtliche Klage eingereicht werden muss. Wenn nun dieser Ort überall sein kann, kann also auch überall geklagt werden.

Im normalen Zivilrecht ist das der Sitz des Gläubigers.

Das hat dazu geführt, dass (wiederum Menschen, Firmen, mit viel Geld) andere mit Klagen überzogen haben (egal wie unsinnig) und stets an verschiedenen Gerichtsständen geklagt und somit einen Betroffenen quer durch die Republik auf Reise von Gericht zu Gericht geschickt haben, sie mussten quer durch die Republik von Termin zu Termin hetzen.

Sinn macht das nur, wenn dem Gegner das Geld, die Zeit und die Geduld ausgehen könnte.

Positiv kann an dieser Stelle vermerkt werden, dass verschiedene Gerichte diese Form des Missbrauchs mittlerweile einschränken.